Bei mehreren Anpassungen fällt nur der höchste Preis einmalig an. Die aufwändige Stammanteilsübertragung in einer GmbH und die Zweigniederlassung werden zusätzlich verrechnet.
Der Firmensitz muss bei juristischen Personen in den Statuten eingetragen sein. Der Sitz entspricht der politischen Gemeinde.
Bei neuer Adresse innerhalb der gleichen politischen Gemeinde ist lediglich die Mutation "Firmenadresse" notwendig. Wird die Firmenadresse in eine andere politische Gemeinde verlegt, müssen die Statuten angepasst werden. Die Mutation "Änderung des Firmensitzes" muss in diesem Fall gewählt werden.